AGBS

I. Umfang und Geltung der AGB

1. Einleitende Bestimmungen


1.1

Die nachfolgend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch AGB) liegen sämtlichen Leistungen von Adm Studios, Adem Srndic, Hochreithstraße 2/12, 4311 Schwertberg, (nachfolgend auch „Auftragnehmer“) zugrunde. 


1.2

Auftraggeber ist jede Person die Dienstleistungen des Auftragnehmers bezieht. 


1.3

Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachfolgend gemeinsam auch als „Vertragsparteien“ bezeichnet.


1.4

Die Anwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

II. Web-Design Verträge

1. Vertragsgegenstand


1.1

Vertragsgegenstand ist die Entwicklung eines Websitekonzepts und die Erstellung oder Überarbeitung einer Website auf Basis dieses Konzepts durch den Auftragnehmer. 


1.2

Der Auftragnehmer übernimmt die Einstellung der Website ins Internet auf einem fremden Server. Die Beschaffung einer Internet-Domain im Auftrag des Auftraggebers findet statt soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Host-Provider und leistet keine Gewähr für dessen Infrastruktur oder Leistungen ebenso wenig wie für die Verfügbarkeit einer bestimmten Domain. Anfallende Domain- und Hosting-Kosten werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer direkt in Rechnung gestellt.

2. Pflichten des Auftragnehmers


2.1

Der Auftragnehmer ist zur Erstellung eines Websitekonzepts und einer funktionsfähigen Website auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte verpflichtet.


2.2

Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer Bilder, Videos, Texte, Audiodateien und sonstige Inhalte und Dateien für die Websiteerstellung zur Verfügung, ausgenommen der Kunde stellt seine eigenen Bilder, Videos, Texte Audiodateien und sonstige Inhalte und Dateien für die Websiteerstellung zur Verfügung. Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass er über sämtliche Rechte zur Nutzung der genannten Inhalte verfügt und diese dem Auftraggeber in weiterer Folge mit der Übergabe der Website übertragen wird.


2.3

Die Websiteerstellung ist in drei Phasen unterteilt: (1) Konzeptionsphase: Erstellung des Websitekonzepts, (2) Basisphase: Erstellung der Basisversion und (3) Finale Phase: Erstellung der Endversion.


2.4

Der Auftragnehmer erstellt zunächst auf Basis der Informationen und Materialien des Auftraggebers ein Websitekonzept.  Dieses kann insbesondere einen Strukturbaum, der den Aufbau und hierarchischen Zusammenhang der einzelnen Unterseiten mit ihrer jeweiligen Funktionalität (Interaktionsmöglichkeiten für den User wie Verlinkung, Social Media Plugins, Webformulare, Frames, Einsatz von Bildern, Videos und Tönen, Webshop) abbildet enthalten.


2.5

Der Auftragnehmer legt das Websitekonzept dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vor. 


2.6

Nach der Freigabe des Websitekonzepts erstellt der Auftragnehmer auf dessen Basis eine Basisversion der Website. Diese Version hat den festgelegten Aufbau, die wesentlichen Funktionalitäten und die wesentlichen grafischen Merkmale aufzuweisen. Texte und grafische Elemente können durch Blindtexte und Platzhalter ersetzt sein.


2.7

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die ausgearbeitete Basisversion zur Freigabe zur Verfügung.


2.8

Nach der Freigabe der Basisversion erarbeitet der Auftragnehmer die Endversion der Website.

3. Pflichten des Auftraggebers


3.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erstellung des Websitekonzepts, der Basisversion und der Endversion fortlaufend und in angemessenem Umfang zu unterstützen.


3.2

Er hat dem Auftragnehmer alle in der jeweiligen Entwicklungsphase erforderlichen Informationen zu erteilen, Daten, Dateien und Beschreibungen zu überlassen und seine Wünsche und Vorstellungen für die Gestaltung rechtzeitig und klar zu kommunizieren.


3.3

Soweit der Auftragnehmer auch die Domain für den Auftraggeber beschafft, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche Zugangsdaten auf seinen Domainregistrar zur Verfügung zu stellen bzw. ihm den Zugriff auf jede andere erforderliche Art entsprechend zu ermöglichen.


3.4

Soweit der Auftraggeber seinerseits eine Domain für die Websiteerstellung zur Verfügung stellt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche Zugangsdaten auf seinen Domainregistrar zur Verfügung zu stellen bzw. ihm den Zugriff auf jede andere erforderliche Art entsprechend zu ermöglichen


3.5

Alle vom Auftragnehmer in die Website zu integrierenden Texte, Bilder, Videos und sonstigen Inhalte hat der Auftraggeber in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Soweit es sich um Bilder und Videos handelt, in der für den jeweiligen Einsatzzweck nötigen Auflösung und so, dass sie mit den gängigen Browsern betrachtet werden können. 


3.6

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer alle zu liefernden Bilder, Texte, Videos, Audiodateien und sonstige Inhalte und Dateien. unverzüglich zur Verfügung zu stellen, spätestens jedoch nach Freigabe des Websitekonzepts dem.


3.7

Der Auftraggeber hat das vom Auftragnehmer erstellte Websitekonzept, die Basisversion und die Endversion der Website am Ende der jeweiligen Phase unverzüglich (i) zu prüfen (ii) Änderungswünsche bekannt zu geben und (ii) Mängel unverzüglich zu rügen. Äußert sich der Auftraggeber nicht oder nicht unverzüglich gelten die jeweiligen Zwischenergebnisse als abgenommen und freigegeben


3.8

Während der finalen Phase ist der Auftragnehmer berechtigt dem Auftraggeber Teilergebnisse zur Abnahme vorzulegen. 


3.9

Der Auftraggeber ist zur Abnahme von Teilergebnissen oder der Endversion verpflichtet, wenn er diese (i) nicht unverzüglich nach Vorlage rügt oder (ii) Teilergebnis oder Endversion im Wesentlichen dem Inhalt der Basisversion entsprechen.


3.10

Ist Vertragsinhalt die Überarbeitung einer bestehenden Website, verpflichtet sich der Auftraggeber die schriftliche Zustimmung des Urhebers vorzulegen oder dem Auftragnehmer schriftlich zu garantieren, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schad- und klaglos für alle Ansprüche Dritter aus mangelnder Rechteinhabung. 


3.11

Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte seiner Website verantwortlich und hält den Auftragnehmer für alle Ansprüche Dritter aus Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Website schad- und klaglos.

4. Entgelte und Zahlungsmodalitäten


4.1

Das Vertraglich geschuldete Entgelt richtet sich nach gesondertem Angebot und Vereinbarung, Sofern nicht anders vereinbart ist das Entgelt ist nach wie folgt zur Zahlung fällig:

  1. 25 % nach Vertragsabschluss
  2. 25 % nach Freigabe der Basisversion
  3. 50 % nach Abnahme der Endversion

4.2

Für zusätzlichen Aufwand, der über die im Websitekonzept festgelegten Leistungen hinausgeht, erhält der Auftragnehmer ein Entgelt nach dem zeitlichen Aufwand auf Basis eines Stundensatzes von EUR 90 zzgl. allfälliger Steuern und Abgaben. 


4.3

Für zusätzlichen Aufwand, der aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber (insbesondere durch die Erteilung unrichtiger oder unvollständiger Informationen) oder aus nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers resultiert, erhält der Auftragnehmer ein Entgelt nach dem zeitlichen Aufwand auf Basis eines Stundensatzes von EUR 90 zzgl. allfälliger Steuern und Abgaben. Als nachträglich gelten Änderungs- und Ergänzungswünsche insbesondere dann, wenn sie sich nach der Freigabe des Websitekonzepts, der Basisversion oder der Endversion auf Leistungen beziehen, die der Auftraggeber bereits freigegeben bzw. abgenommen hat. Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche sind vom Auftraggeber schriftlich zu äußern und vom Auftragnehmer ebenso schriftlich zu bestätigen.


4.4

Entgelte nach den Punkten 4.2 und 4.3 sind 14 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, über Mehraufwand Zwischenabrechnungen zu legen.


4.5

Auslagen und Kosten für Inhalte, die der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers von Dritten beschafft, z.B. Lizenzkosten für Bilder, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer gesondert als Barauslagen zu ersetzen.

5. Nutzungsrechte, Urheberhinweis


5.1

Mit der vollständigen Bezahlung aller in Punkt 4. geregelten Entgelte und Auslagen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an der vertragsgegenständlichen Website ein Recht zur Nutzung der Website ein. Davon ausgenommen sind allgemeine Entwicklungen (Programmcodes, Scripts o.Ä.), die der Auftragnehmer nicht im Auftrag des Auftraggebers geschaffen hat und die lediglich als Vorarbeiten in den Auftrag einfließen.


5.2

Der Auftraggeber ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Website selbst oder durch Dritte zu bearbeiten, zu ändern oder zu ergänzen.


5.3

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich mit seinem Namen, Geschäftsbezeichnung, Firma und/oder Marke auf der Website als Webdesigner anzuführen. Setzt der Auftragnehmer einen solchen Hinweis, darf ihn der Auftraggeber nicht entfernen.

6. Gewährleistung und Haftung


6.1

Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die Website den im Websitekonzept festgelegten Anforderungen und Inhalten entspricht.


6.2

Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.


6.3

Der Auftraggeber hat Mängel nach Ende der jeweiligen Phase, Ablieferung des jeweiligen Teilergebnisses oder des Endergebnisses unverzüglich, wenn ihm die unverzüglich Rüge aus unvorhergesehen Umständen heraus nicht möglich ist längstens jedoch innerhalb von 5 Tagen, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt die jeweilige Phase, Teilergebnis oder die Endversion der Website als abgenommen, sofern es sich nicht um einen versteckten Mangel handelt.


6.4

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen dem Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Dies gilt nicht für Schäden an der Person und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Auftragnehmer haftet nicht für einen bestimmten geschäftlichen Erfolg durch den Einsatz der Website. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.


6.5

Der Auftraggeber garantiert, dass er alle für die Nutzung im Rahmen der gegenständlichen Website erforderlichen Rechte (u.a. Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) an den von ihm beigestellten Informationen, Inhalten und Materialien besitzt. Er hat den Auftragnehmer für alle Ansprüche Dritter, die diese aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch diese Inhalte geltend machen, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Dies schließt die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung mit ein.

III. Allgemeine Bestimmungen

1. Anwendung der allgemeinen Bestimmungen


1.1

Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen kommen ergänzend zu den besonderen Bestimmungen unter Punkt II. zur Anwendung sowie auf sämtliche übrigen Vertragsverhältnisse die nicht unter Punkt II. fallen.

2. Entgelt, Zahlung und damit verbundene Rechte


2.1

Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer.


2.2

Sofern nicht gesondert vereinbart sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig. 


2.3

Das Recht des Auftraggebers auf Aufrechnung mit eigenen Forderungen wird ausgeschlossen. 


2.4

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Verzugs, unvollständiger Lieferung, Anderslieferung, Schadenersatz-, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zurück zu halten. Darüber hinaus wird ausgeschlossen, dass der Auftraggeber seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern oder sonstige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte geltend machen kann.


2.5

Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers sind als Vertragsänderungen zu verstehen und bewirken Änderungen der Preis- und Lieferkonditionen. Sie werden leistungsbezogen nach tatsächlichem Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers verrechnet.


2.6

Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich vom Auftraggeber geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Materialien entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.


2.7

Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine berechtigt den Auftragnehmer, laufenden Arbeiten einzustellen und stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer für daraus resultierende Kosten, Schäden und entgangenen Gewinn schad- und klaglos.


2.8

Im Falle vereinbarter Teilzahlungen tritt bei gänzlichem oder teilweisem Verzug mit einem Teil der Leistung Terminsverlust ein, sodass der Auftragnehmer berechtigt ist die gesamte Forderung fällig zu stellen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


3.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet unverzüglich ohne Aufschub alles zur Vertragserfüllung Erforderliche zu unternehmen oder zu unterlassen und an der Auftragserfüllung mitzuwirken, um dem Auftragnehmer eine reibungslose und fristgerechte Leistungserbringung zu ermöglichen. 


3.2

Sollte der Auftraggeber nicht im erforderlichen Ausmaß an der Vertragserfüllung mitwirken, kann dies zur Verzögerung bei der Vertragserfüllung führen.


3.3

Der Auftraggeber hat insbesondere zeitgerecht sämtliche einzubindenden fehlerfrei getippten Texte, Bilder, Graphiken, Logos, Tabellen etc. in digitaler Form bereitzustellen und dem Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Informationen und Auskünfte zu erteilen. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Den Auftragnehmer trifft in Bezug auf die bereitgestellten Inhalte keine Überprüfungspflicht


3.4

Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm bereitzustellenden Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er ihr alleiniger Inhaber ist. Im Falle von Ansprüchen Dritter verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten. 


3.5

Verzögerungen durch Nicht-Einhaltung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten. Im Falle der Verletzung der Mitwirkungspflicht ist der Auftragnehmer berechtigt einseitig neue Liefertermine festzulegen. 


3.6

Der Auftraggeber haftet für sämtliche zusätzliche Kosten sowie Schäden, die aus der mangelnden Mitwirkung bei der Leistungserbringung entstehen und hält den Auftragnehmer schad- und klaglos.

4. Leistungserbringung durch Dritte


4.1

Der Auftragnehmer ist berechtigt sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. 


4.2

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Leistungserbringung durch Dritte dem Auftraggeber vorher bekannt zu geben. Dem Auftraggeber kommt kein Widerspruchsrecht zu.

5. Geheimhaltung und Datenschutz


5.1

Die Vertragsparteien verpflichtet sich wechselseitig, alle ihnen im Zuge der vertragsgegenständlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen vertraulich zu behandeln und nicht zu veröffentlichen. Dies gilt nicht für Umstände, die öffentlich sind oder in deren Offenlegung die Vertragspartei ausdrücklich eingewilligt hat.

5.2

Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Ende des Vertragsverhältnisses fort.

5.3

Der Auftraggeber willigt in die Verarbeitung seiner Daten durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses ein (siehe dazu Datenschutzerklärung unter www.admstudios.at/datenschutz

5.4

Soweit sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritter bedient, ist er berechtigt, Informationen über den Auftraggeber offen zu legen, wenn dies für die Durchführung und

Sicherstellung der Leistung erforderlich ist. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung einer Domain notwendig sind. Die Vertragsparteien haben Dritten die gleichen Verschwiegenheitspflichten zu überbinden denen sie nach diesen AGB unterliegen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1

Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

6.2

Soweit nicht abweichend vereinbart gelten sämtliche Leistungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber als abgenommen und genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich spätestens jedoch nach 7 Tagen nach Ablieferung eines Teilergebnisses vorhandene Mängel rügt.

6.3

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen, Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, etc. durch den Auftraggeber zurückzuführen sind 

6.4

Im Falle, dass der Auftraggeber selbst bzw. Dritte nachträglich Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

6.5

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden an der Person und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

6.6

Der Auftragnehmer haftet nicht für einen bestimmten geschäftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

6.7

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe des jeweiligen Auftragsentgelts beschränkt.

6.8

Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte des Auftraggebers und ist nicht verpflichtet diese auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen

6.9

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Fehler außerhalb seiner Sphäre, insbesondere nicht aus der neutralen Sphäre oder die der Sphäre Dritter zuzurechnen sind. Dazu gehören insbesondere aber nicht nur Ereignisse höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Naturereignisse, Fehler in der physischen oder digitalen Infrastruktur auf lokaler, nationaler, kontinentaler oder globaler Ebene, Streik, Krieg, usw. Weiters nicht in seiner Sphäre liegen, insbesondere aber nicht nur die Verfügbarkeit oder Unterbrechung von Datenleitungen, unbefugter Zugriff Dritter in das System oder die Infektion mit Malware und dergleichen. 

6.10

Der Auftragnehmer haftet weder für Inhalte noch für Angaben, Verweise oder Links etc. des Auftraggebers, die er dem Auftragnehmer im Zuge der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt hat oder mit denen er im Internet auftritt. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer diesbezüglich für allfällige Haftungen und Kosten vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

7. Beendigung des Vertragsverhältnisses

7.1

Der Vertrag kann von Auftraggeber und Auftragnehmer jederzeit außerordentlich aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsterminen und -fristen gekündigt werden.

7.2

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der beiden Vertragsparteien beharrlich wesentliche Vertragspflichten verletzt, über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Vermögens nicht eröffnet wird.

7.3

Umstände die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen und ihn an der Leistungserbringung hindern, wie insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streik, Erkrankung, Unfall, Streik, udgl. berechtigen den Auftraggeber nicht zur außerordentlichen Kündigung und entbinden ihn nicht von seiner Leistungspflicht. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt einen neuen Termin für die Erbringung seiner Leistung festzusetzen.

7.4

Der Auftraggeber kann den Vertrag schriftlich per Einschreiben kündigen. Im Falle der Kündigung ist der Auftragnehmer berechtigt die bisher erbrachten Leistungen sowie eine Stornogebühr in Höhe von 30% der noch nicht abgerechneten Auftragssumme zu verrechnen.

8. Kundenreferenz

8.1

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber öffentlich (z.B. auf seiner Website) mit Namen bzw. Firma und Logo als Kunden zu nennen.

9. Schlussbestimmungen

9.1

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

9.2

Neben diesem Vertrag besteht zwischen den Parteien keinerlei mündliche oder schriftliche Abrede. Jegliche mündliche oder schriftliche Vereinbarung, die vor Abschluss dieses Vertrages getroffen wurde und im Widerspruch zu diesem Vertrag steht, wird mit Vertragsabschluss dieses Vertrages mit sofortiger Wirkung ungültig.

9.3

Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen bei sonstiger Unwirksamkeit der Schriftform. Diese Regelung gilt auch für das Abgehen von dieser Bestimmung.

9.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.

9.5

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

9.6

Für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinn des KSchG und hat er im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann ihn der Auftragnehmer davon abweichend nur vor jenen Gerichten klagen, in deren Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

Fassung vom 17. März 2025